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Einreisebestimmung für die Schweiz​

Die Schweiz ist Mitglied des Schengen-Raums, auch wenn sie nicht zur EU gehört. Dadurch sind Reisen für deutsche Staatsangehörige in der Regel unkompliziert, dennoch müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument mitführen und können im Einzelfall kontrolliert werden, etwa bei polizeilichen Kontrollen oder temporär wieder eingeführten Grenzkontrollen.

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Reisedokumente: Was für die Einreise genügt

Für die Einreise akzeptiert die Schweiz bei deutschen Staatsangehörigen sowohl den Reisepass (auch vorläufig) als auch den Personalausweis (auch vorläufig innerhalb der Gültigkeit). Für Kinder ist der Kinderreisepass zulässig. Entscheidend ist, dass das Dokument während der Reise gültig ist und auf Verlangen vorgezeigt werden kann.

Visum: Für Kurzaufenthalte nicht erforderlich

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Schweiz kein Visum. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen gelten die üblichen Schengen-Regeln, solange Zweck und Rahmen des Aufenthalts den Bedingungen entsprechen.

Aufenthalt über 90 Tage: Bewilligung und Anmeldung

Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist grundsätzlich eine Aufenthaltsbewilligung erforderlich, die bei den zuständigen kantonalen Stellen in der Schweiz beantragt wird. Wer längerfristig in der Schweiz arbeiten möchte, muss sich typischerweise innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bei der Wohngemeinde melden und die entsprechende Bewilligung beantragen; für kurzfristige Erwerbstätigkeit können je nach Konstellation Meldeverfahren statt Bewilligungspflichten relevant sein.

Reisen mit Minderjährigen

Minderjährige benötigen für die Einreise ein eigenes gültiges Reisedokument. Reist ein Kind nicht mit beiden Sorgeberechtigten, kann eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in der Praxis hilfreich sein, um Rückfragen bei Kontrollen oder durch Beförderungsunternehmen zu vermeiden.

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