
Ob ein Kind oder Jugendlicher alleine fliegen darf, ist in der Praxis vor allem eine Frage der Regeln der jeweiligen Fluggesellschaft. Zusätzlich können Vorgaben des Ziellandes eine Rolle spielen, etwa wenn bei der Aus- oder Einreise Nachweise über die Zustimmung der Erziehungsberechtigten verlangt werden.
Warum es keine einheitliche Zahl gibt
Viele Airlines unterscheiden zwischen „unbegleiteten Minderjährigen“ mit Betreuungsservice (oft als UM-Service bezeichnet) und Jugendlichen, die zwar minderjährig sind, aber ohne Betreuung reisen dürfen. Welche Variante möglich ist, hängt von Airline, Strecke und teils auch davon ab, ab welchem Alter eine Begleitperson als „Erwachsener“ zählt.
Typische Altersstufen als Orientierung
Unter 5 Jahren ist ein Alleinflug bei vielen Airlines nicht vorgesehen; als Beispiel nennt Norwegian, dass Kinder unter 5 nicht als unbegleitete Minderjährige gebucht werden können.
Zwischen 5 und 11 Jahren gilt häufig: Alleinreisen ist nur möglich, wenn ein Betreuungsservice gebucht wird, oder es gelten sehr konkrete Ausnahme-Regeln. Lufthansa beschreibt, dass Kinder von 5 bis 11 unbegleitet nur mit Care-Service fliegen dürfen (oder nach ihren Bedingungen mit einer geeigneten begleitenden Person). Auch SAS stellt den UM-Service für 5–11-Jährige als erforderlich dar.
Zwischen 12 und 15 Jahren erlauben manche Airlines das Alleinreisen ohne verpflichtenden Betreuungsservice, bieten Betreuung aber optional an oder knüpfen es an bestimmte Strecken. Norwegian nennt beispielsweise, dass 12- bis 15-Jährige alleine reisen können, wobei der UM-Service in diesem Alter nicht zwingend ist. Bei SAS ist der Service für 12–17 Jahre grundsätzlich optional, allerdings mit Strecken-/Altersdetails je nach Region.
Ab 16 Jahren behandeln einige Airlines Jugendliche weitgehend wie alleinreisefähig, während andere schon früher erlauben. Gleichzeitig setzen bestimmte Low-Cost-Airlines ein Mindestalter für Alleinreisen auf 16. Ryanair hält in seinen Beförderungsbedingungen fest, dass unbegleitete Kinder unter 16 nicht befördert werden. easyJet erlaubt unbegleitete Reisen bis einschließlich 15 Jahren nicht und verlangt eine Begleitperson ab 16 Jahren.
Konkrete Beispiele (damit die Unterschiede klar werden)
Bei Lufthansa wird für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren ausdrücklich erwähnt, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte den Betreuungsservice auch für diese Altersgruppe buchen können, insbesondere als Unterstützung bei Verspätungen oder Flugstreichungen. Für Kinder von 5 bis 11 Jahren ist bei Lufthansa die unbegleitete Reise an den Care-Service bzw. die jeweiligen Bedingungen gebunden.
Bei Ryanair ist die Linie strenger: Unbegleitete Kinder unter 16 werden nicht befördert, und es gibt keinen Escort-/Betreuungsservice.
Bei easyJet dürfen Kinder bis einschließlich 15 Jahre nicht alleine fliegen und müssen von einer Person ab 16 Jahren begleitet werden; easyJet bietet keinen Escort-Service für unbegleitete Kinder an.
Bei SAS ist der UM-Service für 5–11-Jährige verpflichtend und für 12–17-Jährige optional, wobei SAS zusätzlich erläutert, auf welchen Strecken welche Altersgruppen akzeptiert werden.
Reisedokumente und Einverständniserklärung
Unabhängig von der Airline kann es nötig sein, zusätzlich zum Ausweis oder Pass ein unterschriebenes Dokument der Eltern bzw. Sorgeberechtigten mitzuführen, wenn Minderjährige alleine reisen oder nicht mit beiden Sorgeberechtigten unterwegs sind. Die EU-Informationsseite weist ausdrücklich darauf hin, dass ein solches Zusatzdokument erforderlich sein kann. Auch Behörden betonen, dass die Anforderungen je nach Land variieren und man die jeweils zuständigen Stellen prüfen sollte.
Wenn Minderjährige in die Ägypten reisen
Besorgen Sie sich den MinorClearPass. Diese internationale Genehmigung wird verwendet, wenn Kinder alleine reisen, nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil oder mit jemand anderem als ihren Sorgeberechtigten.





