
Für Schottland gelten die Einreisebestimmungen des Vereinigten Königreichs. Für deutsche Staatsangehörige bedeutet das grundsätzlich: Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der Personalausweis wird nicht akzeptiert.
Gibt es Ausnahmen, in denen der Personalausweis doch reicht?
In einzelnen Sonderfällen lässt das Vereinigte Königreich weiterhin die Einreise mit einer nationalen Identitätskarte zu, zum Beispiel wenn jemand einen Settled- oder Pre-settled-Status im Rahmen des EU Settlement Scheme hat oder bestimmte vergleichbare Berechtigungen vorliegen. Für normale Urlaubs- und Kurzreisen trifft das in der Regel nicht zu; hier sollte man mit Reisepass planen.
Braucht man zusätzlich eine ETA?
Neben dem Reisepass kann eine Electronic Travel Authorisation (ETA) erforderlich sein. Die britische Regierung weist darauf hin, dass Staatsangehörige aus der EU, der Schweiz sowie Norwegen, Island und Liechtenstein (ausgenommen irische Staatsangehörige) eine ETA brauchen, wenn sie visumfrei als Besucher einreisen.
Nach Informationen der deutschen Auslandsvertretung ist die ETA für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger seit 2. April 2025 relevant, und ab 25. Februar 2026 soll sie für Berechtigte ohne ETA auch beim Boarding konsequent durchgesetzt werden.
Gültigkeit des Reisepasses
Der Reisepass sollte für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Das wird sowohl in britischen Hinweisen als auch in touristischen Informationsseiten zu Schottland so dargestellt.
Minderjährige auf Schottland-Reise
Minderjährige benötigen ebenfalls einen eigenen Reisepass. Je nach Reisesituation, etwa bei Alleinreisen oder wenn nicht beide Sorgeberechtigten mitreisen, kann es außerdem sinnvoll sein, eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzuführen, weil Beförderer oder Behörden danach fragen können.
Wenn Norwegen in die Schottland reisen
Besorgen Sie sich den MinorClearPass. Diese internationale Genehmigung wird verwendet, wenn Kinder alleine reisen, nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil oder mit jemand anderem als ihren Sorgeberechtigten.





