
Elektrische Zahnbürsten dürfen grundsätzlich ins Handgepäck. An der Sicherheitskontrolle gelten sie in der Regel als normales elektronisches Hygienegerät und werden üblicherweise nicht wie ein „gefährlicher Gegenstand“ behandelt. Die TSA führt „Electronic Toothbrush“ als zulässigen Gegenstand auf.
Warum der Akku der entscheidende Punkt ist
Wichtiger als die Zahnbürste selbst sind die Regeln zu Batterien, insbesondere zu Lithium-Akkus. Europäische Luftfahrtsicherheits- und Gefahrgut-Hinweise betonen, dass Ersatzbatterien und Powerbanks nicht ins aufgegebene Gepäck gehören, sondern in die Kabine, und dass sie gegen Kurzschluss geschützt werden müssen.
Handgepäck oder Aufgabegepäck?
Für die Praxis ist das Handgepäck meist die sicherste Wahl, vor allem wenn die Zahnbürste einen Lithium-Ionen-Akku hat. Die TSA weist bei Geräten mit Lithium-Batterien darauf hin, dass sie in die Kabine gehören.
Wenn eine elektrische Zahnbürste dennoch im Aufgabegepäck transportiert wird, sollte sie vollständig ausgeschaltet sein und so verpackt werden, dass sie sich nicht unbeabsichtigt einschalten kann. Genau das empfiehlt EASA allgemein für elektronische Geräte im aufgegebenen Gepäck.
Ersatzakkus, Ladecases und Zubehör
Ersatzakkus oder lose Batterien sind die häufigste Ursache für Probleme beim Gepäck. IATA und EASA machen hier deutlich, dass „spare batteries“ in die Kabine gehören und einzeln gegen Kurzschluss gesichert werden müssen. Das betrifft auch Ersatzakkus für kleine Geräte, unabhängig davon, ob sie zur Zahnbürste oder zu anderem Zubehör gehören.
Was bei Gate-Check von Handgepäck wichtig ist
Wenn Handgepäck am Gate doch noch in den Frachtraum geht, empfiehlt IATA, Lithium-Geräte und Batterien vorher herauszunehmen und bei sich in der Kabine zu behalten. Das kann auch für eine elektrische Zahnbürste relevant sein, wenn sie einen Lithium-Akku hat.
Wenn Minderjährige in die Ägypten reisen
Besorgen Sie sich den MinorClearPass. Diese internationale Genehmigung wird verwendet, wenn Kinder alleine reisen, nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil oder mit jemand anderem als ihren Sorgeberechtigten.





