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Fliegen unter 18: Braucht man eine Einverständniserklärung?

Viele Minderjährige können grundsätzlich fliegen, aber je nach Reisesituation kann eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten verlangt werden oder zumindest sehr hilfreich sein. Eine einheitliche Regel für alle Länder gibt es nicht: Anforderungen können von Staat zu Staat und zusätzlich je nach Fluggesellschaft variieren.

In welchen Fällen sie besonders relevant ist

Eine zusätzliche schriftliche Zustimmung wird vor allem dann wichtig, wenn ein Kind oder Jugendlicher alleine reist, nur mit einem Elternteil unterwegs ist oder mit Erwachsenen reist, die nicht sorgeberechtigt sind. Genau diese Konstellationen nennt auch die EU-Information zu Reisedokumenten für Minderjährige als typische Situationen, in denen ein zusätzliches (offizielles) Dokument erforderlich sein kann.

Warum sie beim Fliegen kontrolliert werden kann

Bei Flugreisen treffen zwei Prüfstellen aufeinander: die Airline (vor allem beim Check-in und bei Betreuungsservices für unbegleitete Minderjährige) und staatliche Stellen wie Grenzpolizei oder Behörden an Ein- und Ausreise. Das Auswärtige Amt erklärt, dass eine Einverständniserklärung die Arbeit der Grenzpolizei erleichtern kann, insbesondere im Zusammenhang mit der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens aus dem Einflussbereich der Erziehungsberechtigten.

Was in der Einverständniserklärung stehen sollte

In der Praxis sollte klar erkennbar sein, dass die Sorgeberechtigten mit der konkreten Reise einverstanden sind. Häufig werden Angaben zur minderjährigen Person (Name, Geburtsdatum, Ausweisnummer), Reisedaten und Reiseroute, Kontaktdaten der Sorgeberechtigten, Informationen zur begleitenden Person oder zur Abholung am Ziel sowie eine eindeutige Zustimmung zur Reise erwartet. Das Auswärtige Amt empfiehlt dafür eine formlose Bescheinigung mit entsprechendem Inhalt.

Reicht ein formloses Schreiben oder braucht es eine Beglaubigung?

Oft genügt ein formloses Schreiben, dennoch kann es Länder geben, die strengere Vorgaben machen, zum Beispiel eine amtliche Beglaubigung oder zusätzliche Nachweise. Deshalb ist es sinnvoll, die Anforderungen des Abreise- und Ziellandes zu prüfen, besonders bei internationalen Reisen außerhalb des Schengen-Raums. Der ADAC weist ebenfalls darauf hin, dass es Länder gibt, in denen eine Einverständniserklärung vorgeschrieben sein kann und teils eine Beglaubigung verlangt wird.

Rolle der Fluggesellschaften und der UM-Betreuung

Zusätzlich zu staatlichen Anforderungen können Airlines eigene Dokumente verlangen, insbesondere wenn ein Betreuungsservice für unbegleitete Minderjährige genutzt wird. Lufthansa führt beispielsweise eine „Declaration of consent“ der Eltern bzw. Sorgeberechtigten als erforderliches Dokument für unbegleitete Kinder auf. Auch andere Airlines stellen teils eigene Formulare bereit oder verlangen, dass vor der Sicherheitskontrolle ein Einverständnisformular ausgefüllt wird, wie KLM es für bestimmte Konstellationen beschreibt.

Verwenden Sie MinorClearPass, wenn Minderjährige reisen

Besorgen Sie sich den MinorClearPass. Diese internationale Genehmigung wird verwendet, wenn Kinder alleine reisen, nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil oder mit jemand anderem als ihren Sorgeberechtigten.

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