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Reisevollmacht für Kinder ohne Eltern

Wenn ein Kind ohne seine Eltern reist, kann es vorkommen, dass Fluggesellschaften, Grenzbeamte oder andere Stellen nach einer Bestätigung fragen, dass die Reise mit Zustimmung der Sorgeberechtigten erfolgt. In Deutschland wird dafür häufig eine Reisevollmacht oder Einverständniserklärung verwendet. Sie entspricht dem, was man auf Schwedisch oft als „föräldramedgivande“ bezeichnet.

Laden Sie hier die Reisevollmacht für Minderjährige herunter.

Das Dokument soll zeigen, wer das Kind auf der Reise begleitet oder betreut, wohin die Reise geht und dass die Sorgeberechtigten dem Aufenthalt im Ausland zugestimmt haben. Ob eine Reisevollmacht tatsächlich verlangt wird, hängt vom Reiseziel, möglichen Transitländern, der Airline und der konkreten Reisesituation ab.

In welchen Situationen ist eine Reisevollmacht sinnvoll?

Eine Reisevollmacht ist besonders naheliegend, wenn das Kind mit einer anderen erwachsenen Person reist, zum Beispiel mit Großeltern, Verwandten, Freunden der Familie oder einer Begleitperson aus Verein oder Schule. Sie ist auch relevant, wenn das Kind allein reist, etwa im Rahmen eines Betreuungsprogramms der Airline oder bei einer organisierten Reise. Je nach Land können außerdem zusätzliche Dokumente erwartet werden, insbesondere wenn das Kind länger bleibt oder es Unklarheiten zur Begleitung gibt.

Auch innerhalb Europas kann es in Einzelfällen zu Nachfragen kommen. Deshalb wird häufig empfohlen, die Reisevollmacht vorsorglich mitzunehmen, wenn das Kind ohne Eltern unterwegs ist.

Was sollte in der Reisevollmacht stehen?

Eine Reisevollmacht sollte so geschrieben sein, dass sie schnell verstanden wird und keine offenen Fragen lässt. Üblich sind Angaben zum Kind, also Name, Geburtsdatum und nach Möglichkeit die Nummer des Ausweises oder Reisepasses. Außerdem sollte klar angegeben werden, mit wem das Kind reist oder wer es am Zielort betreut. Dazu gehören Name, Kontaktdaten und eine kurze Angabe, in welcher Beziehung die Person zum Kind steht.

Zusätzlich sollten Reisedaten genannt werden: Reiseziel oder Reiseziele, Reisezeitraum und, wenn bekannt, eine Adresse oder Unterkunft am Zielort. Wichtig ist eine eindeutige Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten sowie Ort, Datum und Unterschriften. Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, wird die Erklärung in der Regel von beiden unterschrieben.

Welche Unterlagen sind oft hilfreich?

Je nach Situation kann es sinnvoll sein, ergänzende Unterlagen mitzunehmen, damit Namen und Familienverhältnisse leichter nachvollziehbar sind. Häufig werden Kopien der Ausweise der Sorgeberechtigten beigelegt. Wenn das Kind und die Sorgeberechtigten unterschiedliche Nachnamen haben, kann auch eine Kopie der Geburtsurkunde hilfreich sein. Bei besonderen Sorgerechtsverhältnissen kann ein entsprechender Nachweis relevant sein.

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vor allem vom Zielland und den Vorgaben des Beförderers ab.

Sprache und Form: Deutsch, Englisch und Papier

Für Reisen außerhalb des deutschsprachigen Raums wird eine zusätzliche englische Version oft als praktisch empfunden, da sie vor Ort leichter verwendet werden kann. Viele Reisende führen die Reisevollmacht außerdem in Papierform mit, weil bei Kontrollen häufig gedruckte Dokumente bevorzugt werden. Wenn ein Land eine beglaubigte Unterschrift verlangt, sollte das vor Reiseantritt geprüft und entsprechend vorbereitet werden.

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